Wie fast in jedem Jahr, werden auch in 2012 die Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung angehoben. Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden jetzt bis zu einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro belastet. Das entspricht einem Monatseinkommen von 3.825 Euro (gegenüber 3712,50 Euro in 2011). Wer vor diesem Hintergrund über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenkt, kann dies, wenn er oder sie mindestens 50.850 Euro pro Jahr verdient. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung gilt für alte und neue Bundesländer gleichermaßen.
Vorteil der Anhebung für besser Verdienende ist, dass auch das Krankentagegeld nach oben angepasst wird, Nachteil ist die Beitragsanpassung selbst. Mit dem Wegfall der Wartezeit für den Wechsel in die private Krankenversicherung stellt sich für manchen Besserverdiener die Frage, ob ein Wechsel nicht doch sinnvoll sein kann. Der nach wie vor nicht beendeten Leistungskürzungen stehen dem jährlich steigenden Beitrag gegenüber. Auch wenn die privaten Versicherer zu Beitragskorrekturen gezwungen sind, streichen sie im Gegensatz nicht die Leistungen.
Versicherte haben viel mehr die Möglichkeit, individuelle Versicherungspakete zusammenzustellen. Dem starren Konzept der GKV steht die Option gegenüber, einen nach Preis, Leistungen und persönlichen Präferenzen gestalteten Versicherungsschutz zu erhalten.
Eine Überlegung und einen Angebotsvergleich ist es für diejenigen, die wechseln können, auf jeden Fall wert.
