Spiegel “Hetzkampagne” gegen die PKV

Laut eines Beitrags des Nachrichtenmagazins Spiegel wechseln immer mehr Privatversicherte zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Die rasant steigenden Beiträge würden eine Wechselflut für das Jahr 2012 nach sich ziehen. Sprecher der privaten Versicherer sprechen hier schon von einer “Hetzkampagne” und einer einseitigen Berichterstattung.

Wechsel in einen günstigeren Tarif der PKV

Die privaten Versicherer dementieren und sprechen ihrerseits von Zuwächsen in den letzten 12 Monaten. Demnach haben sich auch im Jahr 2011 viele Versicherungspflichtige aufgrund der besseren Konditionen zu einem Wechsel in die PKV entschieden. Sicher sind auch bei den privaten Versicherungen Beitragserhöhungen zu erwarten, da die Kosten des Gesundheitssystems ansteigen werden. Diese können aber bevor sich für einen Wechsel in die GKV entschlossen wird, durch einen Tarifwechsel abgefangen werden. Dieser Wechsel ist ohne eine neuerliche Gesundheitsprüfung möglich.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen werben derzeit mit stabilen Beiträgen für das Jahr 2012, verschweigen aber gleichzeitig das spätestens im Jahr 2013 neue Kosten auf die gesetzlich Versicherten zukommen werden. Des Weiteren monieren die privaten Versicherer das Verhalten der gesetzlichen Krankenversicherungen, da sie die Wechselwilligen auf das Ausnutzen der gesetzlichen Schlupflöcher hinweisen und offensichtlich zu einem Wechsel animieren. Nach den Sprechern der PKV sei es alarmierend wenn eine gesetzliche Institution auf eigene, vorhandene Lücken im Gesetzestext hinweist.

*****

Um Freiberufler, Selbstständige und Besserverdiener zu entlasten, weist der Bund der Steuerzahler darauf hin, dass viele Kosten aus der privaten Krankenversicherung auch bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden können. Einiges sollte jedoch bei der Steuererklärung für das Jahr 2012 beachtet werden.

Beitragsrückerstattungen der privaten Krankenversicherung sind in der Steuererklärung anzugeben

Um gesetzlich Versicherte nicht zu benachteiligen, können bei der privaten Krankenversicherung nur Beiträge geltende gemacht werden, die dem Basisschutz der GKV entsprechen. Die Beitragsrückerstattungen variieren aber von Tarif zu Tarif. Bei den privaten Krankenversicherungen können neben dem Basistarif besondere Leistungen wie beispielsweise eine Chefarztbehandlung oder ein vereinbarter Einzelzimmeranspruch im Krankenhaus bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden. Sind aufgrund von nicht Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen Beiträge zurückerstattet worden, müssen diese bei der Steuererklärung ebenfalls angegeben werden. Die Summe der maximalen Rückerstattung liegt bei 80%, was im Höchstfall 2100 Euro ausmachen kann. Einen besonderen Vorteil genießen Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Durch die Befreiung der Sozialversicherungspflicht können die Beschäftigten bei der Steuererklärung zwischen 70% und 85% der Beiträge geltend machen.

Da sich die Beitragsrückerstattungen der privaten Krankenkassen nachteilig auf die Rückerstattung auswirken können, sollte über eine Vertragsänderung die eine Selbstbeteiligung oder einen Selbstbehalt im Krankheitsfall einschließt, nachgedacht werden.

Networking:
  • printfriendly Spiegel Hetzkampagne gegen die PKV
  • digg Spiegel Hetzkampagne gegen die PKV
  • delicious Spiegel Hetzkampagne gegen die PKV
  • facebook Spiegel Hetzkampagne gegen die PKV
  • twitter Spiegel Hetzkampagne gegen die PKV
  • googlebookmark Spiegel Hetzkampagne gegen die PKV
  • rss Spiegel Hetzkampagne gegen die PKV

Am 16 Januar, 2012, in: Allgemein von Tags: , , , ,

Hinterlassen Sie einen Kommentar

PKV Versicherungen