Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze agiert als Entgeltgrenze, die man zur Beitragsberechnung der Pflichtversicherung verwendet. Das Einkommen, welches die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, wird außer Acht gelassen und spielt also keine Rolle bei der Summenentstehung der letztendlichen Abgabe. Dies bedeutet, dass vom Gesetzgeber eine Beschränkung für die Beitragsabgabe ins Leben gerufen wurde, die sich am Einkommen unterhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze orientiert.

Die Beitragsbemessungsgrenze findet bei folgenden Versicherungen Beachtung:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze für Ost und West

Die Beitragsbemessungsgrenze wird -unter Einfluss der Entwicklung des Einkommens in Deutschland- vom Gesetzgeber jährlich neu zum 1. Januar festgelegt, wobei diese Festlegung für die alten und neuen Bundesländer separiert geschieht. Schließlich ist es kein Geheimnis, dass sich das Einkommensniveau im Westen deutlich vom Einkommensniveau im Osten differenziert, weshalb die Beitragsbemessungsgrenze n im Osten und Westen unterschiedlich hoch ist.

Beitragsbemessungsgrenzen Rentenversicherung West (alte Bundesländer)

 

  • BBG 2011: gesetzliche Rentenversicherung: 5.500 EUR/Monat (66.000 EUR Jahr)
  • BBG 2010 gesetzliche Rentenversicherung: 5.500 EUR/Monat (66.000 EUR Jahr)
  • BBG 2010 knappschaftliche Rentenversicherung: 6.800 EUR/Monat (81.600 EUR Jahr)
  • BBG 2009 gesetzliche Rentenversicherung: 5.400 EUR/Monat (64.800 EUR Jahr)
  • BBG 2009 knappschaftliche Rentenversicherung: 6.650 EUR/Monat (79.800 EUR Jahr)
  • BBG 2008 gesetzliche Rentenversicherung: 5.300 EUR/Monat (63.600 EUR Jahr)

Beitragsbemessungsgrenzen Rentenversicherung Ost (neue Bundesländer)

  • BBG 2011: gesetzliche Rentenversicherung  4.800 EUR/Monat (57.600 EUR Jahr)
  • BBG 2010 gesetzliche Rentenversicherung: 4.650 EUR/Monat (55.800 EUR Jahr)
  • BBG 2010 knappschaftliche Rentenversicherung: 5.700 EUR/Monat (68.400 EUR Jahr)
  • BBG 2009 gesetzliche Rentenversicherung: 4.550 EUR/Monat (54.600 EUR Jahr)
  • BBG 2009 knappschaftliche Rentenversicherung: 5.600 EUR/Monat (67.200 EUR Jahr)
  • BBG 2008 gesetzliche Rentenversicherung: 4.500 EUR/Monat (54.000 EUR Jahr)
  • BBG 2008 knappschaftliche Rentenversicherung: 5.550 EUR/Monat (66.600 EUR Jahr)

Beitragsbemessungsgrenzen Krankenversicherung Pflegeversicherung Ost+West

  • BBG 2012 : 3.825,00 EUR monatlich (45.900 EUR jährlich)
  • BBG 2011 : 3.712,50 EUR monatlich (44.550 EUR jährlich)
  • BBG 2010: 3.750,00 EUR monatlich (45.000 EUR jährlich)
  • BBG 2009: 3.675,00 EUR monatlich (44.100 EUR jährlich)
  • BBG 2008: 3.600 EUR monatlich (43.200 EUR jährlich)

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze

Für den Laien ist es oftmals kompliziert, bei der Beitragsbemessungsgrenze  komplett durchzublicken. So verwechseln viele Menschen die Beitragsbemessungsgrenze  mit der Versicherungspflichtgrenze, obwohl beide Grenzen nichts miteinander zu tun haben. Die Versicherungspflichtgrenze ist Entscheidungsträger, ob eine krankenversicherte Person als pflichtversichert oder als ein auf freiwilliger Basis in einer gesetzlichen Krankenkasse zu gelten hat.

Befindet sich das Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, kommt man nicht darum herum, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein zu müssen. Sobald sich das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze befindet, steht es jedem ein Wechsel in die Private Krankenversicherung frei.

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