Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen sind im System der Sozialversicherungen fest verankert. Der gesetzlichen Krankenkasse gehören alle Arbeitnehmer an, welche über ein Einkommen unter 49500 Euro vorweisen, bzw. die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten. Die gesetzliche Krankenkasse ist eine Pflichtversicherung, ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Versicherungspflicht basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Alle Menschen sind dazu verpflichtet in die Versicherung einzuzahlen. Durch die Beiträge werden dann mittels des Umlageverfahrens die Behandlung von kranken Menschen bezahlt, welche nicht auf eine Versorgung verzichten können. Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht von gesundheitlichen Faktoren oder physischen Faktoren abhängig, Faktoren wie das Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand finden bei der gesetzlichen Krankenversicherung keine Berücksichtigung. Ein Versicherungsantrag eines Versicherungsnehmers darf bei der gesetzlichen Krankenversicherung – anders als bei der privaten Krankenversicherung – nicht abgelehnt werden.

Gesetzliche Krankenkassen haben die Aufgabe in erster Linie im Erhalt der Gesundheit beim Versicherungsnehmer zu sehen. Im Krankheitsfall gilt es diesen Gesundheitszustand mit allen möglichen Leistungen wieder herzustellen. Aus diesem Grund werden bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht nur die Behandlungskosten übernommen, sondern auch weitere Kosten die u.a. bei Krankenhausaufenthalten, Medikamenten und Heilmitteln entstehen. Der Umfang der Versicherung kann von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beeinflusst werden, der Leistungsumfang ist durch das fünfte Buch des Sozialgesetzes geregelt. Die Leistungen der Kasse sollen demnach ausreichend bereitgestellt werden und zweckmäßig sein, es dürfen aber auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die gesetzliche Krankenkasse wird durch das Umlageverfahren finanziert. Der Leistungskatalog bei der GKV wurde zuletzt zunehmend gekürzt, dies ist vor allem auf Faktoren wie den demographischen Wandel bzw. die Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Da die Versicherungen nicht ständig die Beiträge erhöhen können werden die Leistungen gekürzt. Da die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr alle Leistungen in vollem Umfang bietet kann man als Versicherungsnehmer heute auch eine Zusatzversicherung abschließen, mit der Versorgungslücken geschlossen werden können.

GKV Beiträge

Die Beiträge bei der GKV werden anhand des Verdiensts bemessen. Personen mit einem hohen Einkommen zahlen demnach mehr Geld ein. Neben dem Einkommen spielt aber auch die Familiensituation eine wesentliche Rolle. Familienangehörige sind über den Versicherungsnehmer mitversichert. Gesetzliche Krankenkassen ermöglichen es heute neben einer Pflichtversicherung auch eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Gesetzliche Krankenkassen bieten eine freiwillige Versicherung für Menschen an, welche in der Selbstständigkeit ihr Geld verdienen. Diese Personen können durch eine freiwillige Zuzahlung auch weiterhin von den Leistungen der GKV profitieren.

Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich durch die Höhe der Zusatzbeiträge von einander. Der Versicherungsnehmer hat trotz der Versicherungspflicht die Möglichkeit den passenden Anbieter zu wählen. Da die Beiträge unterschiedlich sein können, sollte man als Verbraucher einen Vergleich für gesetzliche Krankenkassen durchführen. Der Vergleich ist im Internet kostenfrei, schnell, einfach und objektiv. Im Internet wird für den Vergleich oftmals ein Versicherungsrechner bereitgestellt, bei dem Variablen berücksichtigt werden können. Der Vergleich im Internet mit einem Versicherungsrechner gilt als sehr genau.

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