Die Gesundheitsreform 2010 / 2011
Der demografische Wandel der Bundesrepublik Deutschland nimmt zunehmend verheerende Ausmaße an. Das schlägt sich nicht zuletzt auch in dem Gesundheitssystem des Landes nieder, denn immer weniger Beitragszahler heißt auch gleichbedeutend immer höhere Beiträge. Um anhaltenden Beitragserhöhungen entgegenzuwirken, muss hier Grundlegend eine Veränderung herbeigeführt werden. Denn durch die sinkende Zahl derer, die erheblich in die Krankenkassen einzahlen, sind steigende Kosten im Gesundheitswesen die Folge. Dennoch muss die Finanzierung langfristig gesichert werden, was letztlich eine Gesundheitsreform unumgänglich macht und vor allem rechtfertigt. Vorwiegend wird mit dieser Reform die Beitragssicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angestrebt, jedoch ist die private Krankenversicherung (PKV) ebenfalls in vielerlei Hinsicht betroffen.
Bereits die Gesundheitsreform 2007 brachte grundlegende Veränderungen für die Versicherten mit sich, die sich plötzlich mit starken Leistungseinschränkungen auf der einen Seite und steigenden Zuzahlungen auf der anderen Seite konfrontiert sahen. Dem entgegenzusetzen ist, dass sich die Verhandlungsführer auf einen stärkeren Wettbewerb von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen einigten.
Angelehnt an die Gesundheitsreform vom 12. Juli 2006 wurden die Versichertenbeiträge der GKV um einen Prozent erhöht, weitere Zuzahlungen blieben fortan jedoch aus und sogar der Ausbau von Mutter- oder Vater-Kind-Kuren wurde beschlossen, Leistungen für spezielle seltene Krankheiten wurden erhöht und auch ältere Menschen wurden mit mehr Leistungen für Rehabilitationsprogramme bedacht.
Trotz der damaligen Gesundheitsreform und den damit verbundenen Beitragserhöhungen, sahen sich, so Experten zufolge, die gesetzlichen Krankenkassen einem finanziellen Defizit von 9 Milliarden Euro für das Jahr 2011 gegenüber. Um diesem Finanzloch entgegenzuwirken, wurde eine neue Gesundheitsreform am 01. Januar 2011 in Kraft gesetzt, um den Krankenversicherungen langfristig einen stabilen Halt zu geben. Doch hat dies nicht nur Auswirkungen auf die gesetzlichen, sondern ebenso auch auf die privaten Krankenversicherungen.
Veränderungen machen sich in erster Linie in der Beitragsbemessungsgrenze bemerkbar, welches die Einkommensgrenze bezeichnet, bis zu der die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse – angepasst an die aktuellen Lohn- und Einkommensentwicklungen – prozentual erhöht werden. Konkret heißt dies, dass durch den negativen Einfluss der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Einkommensentwicklung, die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für 2011 auf 3.712,50 Euro abgesenkt wird. Auch die Versicherungspflichtgrenze sinkt im Jahr 2011 auf 49.500 Euro.
Weitere Einsparungen durch die Gesundheitsreform beziehen sich u. A. auf Krankenhausaufenthalte, jedoch nicht auf Seiten des Patienten. So müssen fortan Krankenhäuser mit geringeren Vergütungen für bislang erbrachte Mehrleistungen rechnen, was letztlich doch wiederum der Versicherte zu spüren bekommt. Um weitere Gelder einzusparen, können die Krankenversicherungen nun mit höheren Rabatten im Bereich der Arzneimittel rechnen, da nun auch Ersatz- bzw. Alternativpräparate an den Patienten ausgegeben werden dürfen. Dieser kann diesbezüglich unbesorgt sein, denn günstigere Medikamente enthalten die gleichen Wirkstoffe und stehen den teureren Produkten in nichts nach.
Statt mit Einsparungen, muss der Versicherte dank der Gesundheitsreform 2011 mit einer weiteren Anhebung seiner Beiträge leben, da der gesetzlich festgelegte allgemeine Beitragssatz von 14,9% auf 15,5% erhöht wird. Der Arbeitnehmeranteil schlägt ab Januar 2011 mit 8,2% zu Buche, für den Arbeitgeber bleiben zusätzlich 7,3% zu zahlen, welche jedoch künftig eingefroren werden, was die Lohnnebenkosten in Zukunft stabil halten soll. Jede weitere Erhöhung des Beitrages muss dann allerdings vom Arbeitnehmer allein getragen werden.
Für den Fall, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen mit den zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln nicht hinreichend auskommen, gibt es mit der Gesundheitsreform einen eingebauten Puffer, durch den die Kassen individuell ihren Anteil aus dem Gesundheitsfond aufstocken können. Hierzu können sie grundsätzlich beliebig hohe Zusatzbeiträge erheben, die vom Versicherten zu erbringen sind – was natürlich auch wieder einen Vergleich der Krankenkassen nicht nur in Bezug auf die Leistungen, sondern auch in Bezug auf die monatlichen Gesamtkosten interessant macht. Um dieser Regelung einen nicht allzu negativen Beigeschmack zu verleihen, führt die neue Gesundheitsreform für diese Zusatzbeiträge ein Limit von 2% des Einkommens ein und falls diese Belastungsgrenze überstiegen wird, muss hierfür der Arbeitgeber aufkommen.
Sollte der Versicherte nach Erhöhung bzw. Erhebung eines Zusatzbeitrages den Wunsch haben, die Krankenkasse zu wechseln, kann er in diesem Fall nach der Gesundheitsreform von 2011 von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Abgesehen davon, dass nach Expertenmeinung auf kurz oder lang keine Versicherung an den Zusatzbeiträgen vorbei kommt, kann ein Wechsel der Krankenkasse, nach der neuen Gesundheitsreform, ohne Einschränkungen erfolgen. Seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen soll dem Versicherten ein Wechsel jedoch unattraktiv gestaltet werden, indem er sich auf stabile Konditionen verlassen kann und mit keinerlei Leistungseinschränkungen rechnen muss.
Für diejenigen, die einen Wechsel von der GKV zur PKV anstreben, wird es leichter, die hierzu festgelegten Bedingungen zu erfüllen. Die Regelungen der neuen Gesundheitsreform sehen vor, dass durch Senkung der Versicherungspflichtgrenze und die Verkürzung der Drei-Jahres-Frist, vielen Menschen ein Wechsel ermöglicht wird. Statt einem Mindesteinkommen von 49.950 Euro, reicht nun ein Jahreseinkommen von 49.500 Euro aus, um von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln zu können. Zudem muss diese Summe nicht mehr über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren nachgewiesen, sondern lediglich für ein Jahr erbracht werden.
In erster Linie zielt die Gesundheitsreform darauf ab, die Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten zu verringern und Beiden ein gleiches Servicegefühl zu vermitteln. Zudem sollen auch unterversorgte Gebiete für Ärzte interessanter werden, nicht zuletzt auch finanziell, indem eine einheitliche Vergütung vergleichbarer Leistungen gewährleistet wird.
