Pflegeversicherung

Auch bei der Pflegeversicherung kann man zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Alternative wählen. Der Versicherungsnehmer kann bei der Pflegeversicherung von einer Versorgung im Pflegefall profitieren. Die große physische und psychische Belastung, sowie auch die finanzielle Belastung sollen durch eine Pflegeversicherung reduziert werden. Durch die Pflegeversicherung werden nach Pflegestufe, Pflegegelder geleistet, aber auch Sachleistungen werden durch die Pflegeversicherung häufig bereitgestellt.

Die Pflegeversicherung besteht schon seit dem Jahr 1995 und soll Sach- sowie Geldleistungen bieten. Im Rahmen der gesetzlichen sowie auch der privaten Krankenversicherung muss der Versicherungsnehmer auch über eine Pflegeversicherung verfügen. Mit den Leistungen der Pflegeversicherung sollten in der Praxis alle notwendigen Pflegemaßnahmen bezogen werden können.

Der Pflegeversicherungsnehmer kann in Deutschland die Pflege bzw. den Leistungsumfang selber bestimmen, sofern er Einfluss auf die Versicherung nehmen kann. Bei der Pflegeversicherung ist hierbei vor allem zwischen der häuslichen Pflege und der Pflege in einem Pflegeheim zu differenzieren. Hat sich der Versicherungsnehmer für eine Pflege im häuslichen Umfeld entschieden, so zahlt die Pflegeversicherung nach Pflegestufen. Das Pflegegeld soll bei der privaten Pflege die Kosten mindern. Bei einer häuslichen Pflege werden neben Finanzmittel auch Pflege- und Hilfsmittel bereitgestellt, Angehörige verwalten in der Regel die finanziellen Mittel. Das Pflegegeld wird in dieser Form jedoch nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten, bei der privaten Pflegeversicherung kann der Versicherte ein Pflegetagegeld beziehen. Eine private Pflegetagesgeldversicherung bietet ähnliche Leistung wie die Pflegeversicherung bei der GKV.

Damit Leistungen bezogen werden können muss – bei der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie der privaten Pflegeversicherung – eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Hier wird zwischen drei verschiedenen Stufen der Pflege unterschieden. Die Voraussetzungen für eine Pflege sind nach dem Gesetz immer dann gegeben, wenn der Betroffene seinen Alltag aufgrund einer Erkrankung nicht mehr bewältigen kann. Die Bedingung ist das die Unfähigkeit für mindestens sechs Monate oder länger gegeben ist. Ein Gutachter eines medizinischen Dienstes legt in der Regel die Leistungen des Betroffenen bzw. den Pflegezustand fest. Zuerst wird eine Pflegestufe zugewiesen, daraufhin werden die Leistungen bestimmt. Darauf folgend werden die passenden Leistungen bereitgestellt. Diese können sowohl finanzieller Natur sein, als auch in Form Hilfeleistungen bzw. Sachleistungen auftreten. Vielmals werden beispielsweise Hilfen im Haushalt bereitgestellt, welche Tätigkeiten wie das Einkaufen übernehmen.

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