Private Krankenversicherung für Angestellte im Vergleich

Für nichtselbstständig Beschäftigte, also Arbeitnehmer und Angestellte gilt normalerweise die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Aber auch Arbeitnehmer und Angestellte, können sich in einer privaten Krankenversicherung versichern, wenn sie ein Einkommen oberhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze haben. Diese Grenze bezieht sich auf das Bruttoeinkommen und wird jährlich an das allgemeine Lohnniveau angepasst. Die Vorteile eines Wechsels in die private Krankenkasse sind, neben besseren Versicherungsleistungen, niedrigere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei gleichem Einkommen, zu zahlen sind.

Das Ausmaß dieses doppelten Vorteils der PKV gegenüber der GKV für Sie als Angestellter, können Sie hier ermitteln, indem Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Private Krankenversicherung Vergleich durchführen, und sich die günstigsten Tarife mit den besten Leistungen heraussuchen lassen:

 

Der Wechsel in die Private Krankenversicherung

Ein Arbeitnehmer oder Angestellter, die Aufgrund ihres Einkommens aus der Versicherungspflicht herausfallen, profitieren bei einem Wechsel in die PKV von höheren Versicherungsleistungen und niedrigereren Versicherungsprämien. Die Prämien werden auch in der PKV zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Der Arbeitnehmer zahlt also, wie in der GKV, nur die Hälfte der Prämie und hat keinen Nachteil durch den Wechsel in die Private Krankenversicherung.

Die Bedingungen für einen Wechsel in die PKV

In einer privaten Krankenversicherung kann sich versichern, wer nicht versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Angestellte ist das der Fall, wenn das Einkommen höher ist, als die Versicherungspflichtgrenze. Diese Grenze liegt etwas oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, ab der sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei steigendem Einkommen, nicht mehr erhöhen. Nach der Anhebung im Jahr 2010 betrug die Versicherungspflichtgrenze 49.950 Euro, 2011 sank sie auf 49.500 Euro. Fällt das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze, dann wird ein Arbeitnehmer oder Angestellter wieder versicherungspflichtig. Er kann sich dann allerdings von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben. Dazu muss er, innerhalb von drei Monaten nach Eintreten der Versicherungspflicht, einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen und muss dann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Die richtige Krankenversicherung finden

Den optimalen Tarif aus der Vielzahl von Angeboten herauszufinden, ist nicht einfach. Hier hilft ein PKV Rechner, mit dem man online die persönlichen Tarife bei den verschiedenen Versicherungen berechnen lassen kann. Hierbei sollten Sie allerdings nicht nur auf die Höhe der Prämie achten, sondern auch die Leistungen der verschiedenen Tarife vergleichen. Ein wichtiger Punkt, den Sie sich genau überlegen sollten, ist hier, ob der Tarif eine Selbstbeteiligung enthält und wenn ja, in welcher Höhe.

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