Der Wechsel der privaten Krankenversicherung kann in zweierlei Hinsicht erfolgen. Zum einen ist der Wechsel innerhalb der PKV zu nennen und zum anderen des Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV, bzw. andersherum von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung.
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Auch ein Wechsel innerhalb der PKV sollte gut überdacht werden. Besonders ältere Versicherungsnehmer erleiden durch einen PKV-internen Wechsel häufig Nachteile. Die Beitragsentwicklung ist in der Regel negativ, daher sollte ein PKV Vergleich unbedingt vor dem Wechsel durchgeführt werden. Der PKV Rechner kann dabei helfen einen wesentlichen Preisvorteil zu erzielen, auch wenn die Voraussetzungen für günstige Beiträge nicht unbedingt optimal erscheinen.
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist zumeist notgedrungen. Ein Wechsel von der PKV in die GKV wird häufig vorgenommen wenn keine Selbstständigkeit mehr gegeben ist. Somit ist eine entscheidende Voraussetzung für die private Krankenversicherung nicht mehr gegeben. Unter normalen Bedingungen ist ein Wechsel nur bedingt sinnvoll, da man bei der privaten Krankenkasse in der Regel von deutlich günstigeren Beiträgen profitieren kann.
Ein PKV Wechsel kann heute ohne weitere Probleme vorgenommen werden, der Versicherungsnehmer sollte lediglich die Wechselfristen bzw. die Kündigungsfristen berücksichtigen. Will man einen internen Wechsel bei der gleichen Versicherungsgesellschaft zu einem anderen Tarif durchführen, muss man keine Kündigungsfristen beachten. Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter muss die Wechselfrist – zumeist zum Ende des Jahres – unbedingt bedacht werden.
Will man einen Wechsel von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche Krankenkasse realisieren, so müssen ebenfalls einige Bedingungen erfüllt sein. Eine wichtige Voraussetzung ist das Aufgeben der selbstständigen Tätigkeit bzw. der Bezug von Sozialleistungen, sprich Arbeitslosigkeit. Nur dann können Selbständige und Freiberufler einen Wechsel realisieren. Auch bei Angestellten und Arbeitnehmern ist ein Wechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Voraussetzung ist das Einkommen, welches unter der Versicherungspflichtgrenze sein muss. Derzeit werden alle Einkommensverhältnisse mit einem Gesamteinkommen von weniger als 49.500 Euro zu den Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze gezählt. Liegen andere Einkommensverhältnisse vor kann ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht vorgenommen werden.
Der Wechsel von der GKV zur PKV ist deutlich einfacher. Ein Wechsel ist für Selbständige, Freiberufler und Beamte möglich. Ein Wechsel für Angestellte ist möglich wenn mindestens 49500 Euro im Jahr eingenommen werden.
