Auch bei der PKV zahlt der Arbeitgeber

Viel hat sich zum Jahreswechsel geändert, einiges zum Schlechten vieles zum Guten.
So profitieren Kunden, welche mit dem Gedanken an einen Wechsel von gesetzlicher zur privaten Krankenversicherung von einem schlechten Jahr 2011 für die privaten Krankenkassen. Diese profitieren besonders von einem wachsenden Neukundengeschäft. Senkung der Jahresendgeldgrenze sowie das Entfallen der dreijährigen Wartezeit machen die PKV noch attraktiver . Dazu kommt ein steigender Arbeitgeberzuschuss für 2012 !

Vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenkasse muss auch bei privat Versicherten der Arbeitgeber seinen Teil der Sozialleistungen übernehmen, das waren 2011 noch 271,01 Euro. Ab dem 01.01.2012 steigt dieser auf 279,23 Euro an.
Dieser Zuschuss ist von den jeweils geltenden Beitragbemessungsgrenzen abhänig, welche ebenfalls zum Jahreswechsel angehoben worden sind. Liegen die Beträge oberhalb dieser Bemessungsgrenze, müssen die Versicherten die Differenz selbst ausgleichen. Dies hat besondere Bedeutung für Versicherte mit Kindern oder ältere Versicherte.

Im letzen Jahr lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 49.000 Euro und wurde für 2012 auf 50.850 Euro angehoben.
Doch auch wer 2011 die JAEG überschreiten konnte kann nicht automatisch wechseln, denn dabei kommt eine eher unbekannte Regelung zum tragen, welche voraussetzt, dass die JAEG in 2 aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird.

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