Selbständige verlieren Anspruch auf Krankengeld

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige bekamen in der Regel von Ihrer Krankenkasse ab dem 43. Tag das Krankengeld ausgezahlt. Diese alte Regelung läuft nun zum Jahresende ab.

Um künftig seinen Verdienstausfall bei längerer Krankheit abzusichern muß sich der Selbständige zusätzlich versichern. Hierzu werden die gesetzlichen Krankenkassen ab 01.01.2009 so genannte Wahltarife anbieten, die einen Krankengeldanspruch beinhalten. Die Beitragskonditionen hierfür sind noch unklar. Desweiteren bindet man sich für drei Jahre an seine Krankenkasse.

Private Krankentagegeldversicherungen bieten hier oftmals die bessere Alternative oder man wechselt gleich komplett in eine private Krankenversicherung.

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